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Zertifizierte Qualifizierungsprogramme

Durch die ständig wachsende Bedeutung der globalen Geschäftstätigkeit gewinnt die internationale Anerkennung von hoch qualifizierten Fachkräften immer mehr an Bedeutung. Um diese Anerkennung für die von uns qualifizierten Personen sicherzustellen, sind Inhalte und Ablauf unserer Six Sigma-Qualifizierungen über Zertifizierungsprogramme geregelt und im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens nach EN ISO/IEC 17024 durch die ICMCI (International Council of Management Consulting Institutes) bestätigt. Die ICMCI agiert dabei in Partnerschaft mit dem IAF (International Accreditation Forum), welches die weltweit zuständige Organisation für die internationale Anerkennung von Akkreditierungsstellen darstellt. Die auf diesem Wege ausgestellten Personenzertifikate bestätigen die globale Anerkennung unserer Ausbildung. Mit diesen Zertifikaten können Sie das erreichte hohe Qualifikationsniveau sichtbar machen und im Wettbewerb nützen.

Zertifizierungsstelle

Die Merten Management GmbH International ist ein nach EN ISO/IEC 17024 akkreditierter Personenzertifizierer und ist die für die angebotenen Six Sigma-Qualifizierungsprogramme akkreditierte Zertifizierungsstelle.

Mehr Infos: www.merten-international.com

Zertifikate / Zertifikatsverlängerungen

Die ausgestellten Zertifikate sind Kompetenzzertifikate und auf drei Jahre befristet. Für eine Zertifikatsverlängerung muss der Zertifikatsinhaber seine Kompetenz über definierte Praxiserfahrungen und über Weiterbildungsaktivitäten nachweisen.

Verlängerungskriterien
Six Sigma Green Belt-/Black Belt-Zertifikate
  • Weiterbildung zu Six Sigma- bzw. Design for Six Sigma-relevanten Themen (zumindest 2 Trainingstage innerhalb der Zertifikatsgültigkeitsdauer)
  • Mindestens 2 abgeschlossene Six Sigma-Projekte bzw. Design for Six Sigma-Projekte als Projektleiter oder Projektleiter-Stellvertreter (z.B. Bestätigung durch den Arbeitgeber, Eigenerklärung)
Bei Nichterfüllen der Verlängerungskriterien kann das Zertifikat vorerst nicht verlängert bzw. der Antrag nicht unmittelbar bearbeitet werden. Die Gebühr für eine Zertifikatsverlängerung richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und beträgt aktuell € 150. Die mit dieser Gebühr verknüpften Leistungen sind die Überprüfung der Nachweise, ob die Verlängerungskriterien erfüllt sind, die Zertifikatsausstellung und -zustellung sowie die Verwaltung der Daten des Zertifikatsinhabers. Die Zusendung der verlängerten Zertifikate erfolgt gemeinsam mit der Rechnung je nach Wunsch an die Privat- oder Unternehmensadresse.

Allgemeine Bedingungen für ZertifikatsinhaberInnen